Schiedsgutachten

Durch ein Schiedsgutachten lassen sich einzelne Streitpunkte bei der Abwicklung eines Bauvorhabens ohne Einschaltung der staatlichen Gerichte klären. In einem Schiedgutachten können Fragen zur Verantwortlichkeit für einen Mangel oder auch streitigkeiten um Art und Umfang der vertraglich geschuldeten Leistung zwischen den Vertragsparteien geklärt werden. Auch die Beilegung von Streitigkeiten über die Vergütung der Leistung können Anlass für ein solches Gutachten sein.

Zwischen den Vertragsparteien muss vorab geklärt sein, dass beiderseitig das vom Schiedsgutachter gefundene Ergebnis als rechtsverbindlich akzeptiert wird.

An das Ergebnis eines Schiedsgutachtens sind beide Parteien grundsätzlich gebunden.

Mitwirkung bei der Vorbereitung von Prozessen

Neben der juristischen Beratung durch einen Rechtsanwalt wird bei der Vorbereitung eines Prozesses nicht selten die Breatung zu technischen Fragen durch einen Sachverständigen erforderlich.

Zu diesem Aufgabengebiet gehört ein vorbereitendes Schadensgutachten als Grundlage der Beweisfragen im Beweisbeschluss.

Bei der Formulierung der Beweisfragen des Beweisbeschlusses bietet sich die Unterstützung durch einen Sachverständigen an.

Beispiele von Gerichtsgutachten

Gerichtsgutachten Bauschäden
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Gerichtsgutachten um Rückzahlung einer Mietkaution
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