Qualitätssicherung / Bauüberwachung / Baubegleitung
Bauberatung beginnt schon vor Abschluss des Kaufvertrages
Bereits in der Baubeschreibung, die Bestandteil des Kaufvertrages ist, werden technische Grundlagen für die Qualität des Gebäudes vertraglich festgelegt. Ich berate Sie vor Vertragsabschluss zu Lücken in der Baubeschreibung und erkläre Ihnen die fachlichen Hintergründe, damit Sie wissen, was letztlich Vertraglich vereinbart wird.
Qualitätssicherung beginnt bereits in der Planungsphase
Bereits in der Planungsphase kann der Bauherr mit Hilfe eines Bausachverständigen fachlichen Einfluss auf die Qualität der Planung nehmen.
Als Sachverständiger überprüfe ich die Bauunterlagen unter den nachfolgened Aspekten:
- Stimmen die Baueingabepläne, die bei der Bauaufsichtsbehörde eingereicht wurden, mit den vertraglich vereinbarten Leistungen überein.
- Wurden die baurechtlichen Vorschriften eingehalten. Als Gebäudeeigentümer haften Sie auch noch nach Jahren für die Einhaltung der einschlägigen Bauvorschriften.
- Stimmt die Ausführungsplanung mit den bei der Bauaufsichtsbehörde vorgelegten Nachweisen wie z.B. Nachweis nach EnEV, EEwärmeG usw. überein.
- Bereits in der Planungsphase überprüfe ich, ob bei der Bauausführung die einschlägigen DIN-Normen und die anerkannten regeln der Technik eingehalten werden.
Ziel ist es, bereits in der Planungsphase dafür zu sorgen, dass Probleme während der Bauausführung weitestgehend ausgeschlossen werden.
Bauüberwachung: Vertrauen ist gut – Kontrolle ist besser
Wenn Sie es wünschen überwache ich die Bauausführung. Ausführungsmängel werden fotografisch dokumentiert und in einer Mängelliste erfasst. Die Beseitigung der Mängel durch die beauftragten Handwerker wird durch mich überwacht. Bei der Bauendabnahme stellen wir gemeinsam mit dem ausführenden Unternehmen die Mangelfreiheit fest.
Wer vertritt Ihre Interessen?
Der Bauleiter Ihres Bauträgers oder Ihrer Fertighausfirma ist nicht unabhängig. Die unabhängige Baubegleitung durch den Sachverständigen ist ein Instrument zur Kontrolle der Qualität, der Planung und Bauausführung in ihrem Interesse als Bauherr.
Wurden die richtigen Materialien eingebaut?
Entspricht die Bauuasführung den einschlägigen Normen bzw. den anerkannten Regeln der Technik?
Fragen, die ich in Ihrem Auftrag beantworte.
Damit erst gar keine Mängel entstehen
Wesentlich verbesserte Bauqualität, vermeidbare Streitigkeiten, Bauverzögerungen, Zahlungsverweigerungen und kostenintensive Gerichtsprozesse werden durch die Begleitung eines unabhängigen Baugutachters deutlich verringert.
Und wenn es zu Ausführungsmängeln gekommen ist:
Sollte es bei Ihrem Bauvorhaben zu Mängeln gekommen sein ist es wichtig die Schadensurache festzustellen und die Verantworlichkeiten zu klären.
Bericht_Aufsparrendämmung.pdf
PDF-Dokument [6.4 MB]
Medienberichte zum Thema Pfusch am Bau und Baubegleitung
Zum Abschluss die harte Realität!!!
Nachweise Genehmigungsverfahren
Zur Vorlage bei der Bauaufsichtsbehörde erstelle ich die Nachweise gemäß Gebäudeenergiegesetz (GEG) und Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz (EEWärmeG). Ich berechne Ihnen zwei unterschiedliche Varianten in der energetischen Bauausführung (unterschiedliche Dämmstärken oder unterschiedliche Haustechnik) zum Festpreis.
Wärmebrückenberechnungen
Energieberatung
Die Energieberatung stellt für Gebäudeeigentümer die Entscheidungsgrundlage für die auf ihr Gebäude individuell zugeschnittene Sanierung dar. Der nachfolgende Musterberatungsbericht zeigt Ihnen, mit welchen Informationen Sie bei einer Energiebreatung rechnen können.
Sanierungsberatung
Energetische Sanierung
Sanierung von Bauschäden
Sanierungsplanung feuchter Keller.pdf
PDF-Dokument [3.8 MB]